ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER JOESEPP´S HOTELS FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Verträge zwischen dem Hotel und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Anwendung. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Kunden werden seitens des Hotels nicht anerkannt, es sei denn, es hätte ihrer Geltung explizit in Textform zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Hotelaufnahmevertrags durch das Hotel zustande.
  2. Bei online, insbesondere per E-Mail übermittelten Angeboten des Kunden wird das Hotel die Annahme des Angebots des Kunden per E-Mail erklären.

 

§ 3 Leistungen der Vertragsparteien, Erfüllungsort

  1. Das Hotel ist verpflichtet, ein von dem Kunden gebuchtes Zimmer der jeweiligen Kategorie bereit zu halten und die darüber hinaus vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Hotel wird versuchen, den Zimmerwünschen des Kunden innerhalb der jeweiligen Kategorie gerecht zu werden. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Zimmers der gebuchten Kategorie.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung sowie die für die weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen des Hotels vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu bezahlen. Die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die vereinbarten oder geltenden Preise beinhalten jedoch nicht lokale Abgaben, die von dem Gast selbst geschuldet sind,z.B. Kurtaxen.
  3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Das Hotel kann jederzeit die Zahlung fälliger Forderungen von dem Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens des Hotels wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  5. Der Erfüllungsort sowohl für die Vertragspflichten des Kunden als auch für die Vertragspflichten des Hotels ist der Standort des Hotels.

 

§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung)

  a)       Bei Buchungen von 1 bis 3 Zimmern - alle Zimmer kostenfrei bis 18:00 Uhr am Tag der Anreise

  b)       Bei Buchungen von 4 -10 Zimmern - alle Zimmer kostenfrei bis 2 Wochen vor Anreise, maximal 3 Zimmer kostenfrei bis 18:00 Uhr am Tag der Anreise

  c)       Bei Buchungen von mehr als 10 Zimmern - alle Zimmer kostenfrei bis 4 Wochen vor Anreise, 10 Zimmer kostenfrei bis 2 Wochen vor Anreise und davon 3 Zimmer kostenfrei bis 18:00 Uhr am Tag der Anreise

 

Ist die Stornierung des Kunden dem Hotel nicht bis zu dem maßgeblichen, in § 4 lit. a) - c) genannten Zeitpunkt zugegangen, so ist der Kunde auch bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten Zimmers zur Leistung der vertraglich vereinbarten bzw. geltenden Preise für das gebuchte Zimmer verpflichtet. Das Hotel hat sich hierbei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des gebuchten Zimmers anrechnen zu lassen. Der vertraglich vereinbarte bzw. geltende Preis für das gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Zimmer ermäßigt sich dann, wenn das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann, um die ersparten Aufwendungen des Hotels, die pauschal mit 10 % des vertraglich vereinbarten Preises berechnet werden. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die ersparten Aufwendungen des Hotels im Einzelfall über der   jeweiligen Pauschale liegen. Bei teilweiser Stornierung einer Buchung findet diese Regelung auf den stornierten Teil der Buchung Anwendung. Für den Stornierungszeitpunkt nach § 4 lit a) – c) ist auch in diesem Fall der gesamte Buchungsumfang maßgeblich.

 

§ 5 Rücktritt des Hotels

  1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von dem abgeschlossenen Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn:
  • die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen dem Hotel aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampf, Epedemien, behördliche Anordnungen oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände nicht nur vorübergehend unmöglich wird;
  • der Hotelaufnahmevertrag unter falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen durch den Kunden, z.B. zur Person des Kunden, abgeschlossen wird;
  • der Kunde die vertraglich vereinbarte Kreditkartengarantie, Anzahlung oder anderweitige Sicherheitsleistung (vgl. § 3 Ziff. 3) auch nicht innerhalb einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist leistet;
  • Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Inanspruchnahme der Hotelleistung durch den Kunden die Sicherheit des Hotels gefährdet bzw. seinem Ansehen in der Öffentlichkeit Schaden zugefügt wird.
  1. Im Falle des Rücktritts des Hotels aus einem sachlichen Grund stehen dem Kunden keine Schadens- / Aufwendungsersatzansprüche zu.

 

§ 6 Zimmerbereitstellung

  1. Das gebuchte Zimmer steht dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Einen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung hat der Kunde nur, bei ausdrücklicher schriftlicher (d.h. auch Textform) Vereinbarung.
  2. Am vereinbarten Abreisetag hat der Kunde das Zimmer zu räumen und den Zimmerschlüssel an der Rezeption des Hotels bis spätestens 11:00 Uhr abzugeben.
  3. Im Fall einer verspäteten Räumung des Zimmers durch den Kunden ist das Hotel berechtigt, den Kunden bei einer Räumung bis 14:00 Uhr 25 € pauschal in Rechnung zu stellen. Bei einer verspäteten Räumung nach 14:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, dem Kunden den gesamten tagesaktuellen Zimmerpreis für eine Übernachtung in einem Zimmer der gebuchten Kategorie zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Durch die Belastung eines Nutzungsentgeltes für die verspätete Räumung erwirbt der Kunde keine gesonderten vertraglichen Ansprüche.

 

§ 7 Haftung des Hotels, Verjährung von Ansprüchen des Kunden

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.
  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen, haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Hotels jedoch auf den typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für Schäden an den von dem Kunden eingebrachten Sachen bzw. für deren Verlust haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
  4. Bleiben von dem Kunden eingebrachte Sachen bei seiner Abreise im Hotel zurück, so wird das Hotel diese nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf dessen Kosten und dessen Risiko nachsenden. Zurückgebliebene Sachen werden von dem Hotel drei Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf der drei Monate werden sie dem örtlichen Fundbüro übergeben, wenn ihnen ein erkennbarer Wert zukommt. Ist das örtliche Fundbüro zu einer Übernahme der zurückgebliebenen Sachen nicht bereit, so wird das Hotel sie für weitere 6 Monate aufbewahren. Nach Ablauf der weiteren 6 Monate werden die zurückgebliebenen Sachen verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotels im Zusammenhang mit zurückgebliebenen Sachen gelten die Beschränkungen des § 7 Ziff. 1 - 3 entsprechend.
  5. Nimmt der Kunde einen Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, gegebenenfalls auch entgeltlich, in Anspruch, so führt dies nicht zur Begründung eines Verwahrungsvertrags zwischen dem Hotel und dem Kunden. Folglich besteht seitens des Hotels keine Überwachungspflicht. Kommt es zu einem Abhandenkommen oder zu Beschädigungen des in der Hotelgarage bzw. auf einem Hotelparkplatz abgestellten Fahrzeugs des Kunden, so haftet das Hotel lediglich nach Maßgabe der Regelungen unter Ziff. 1 und Ziff. 2.
  6. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel verjähren in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von denen im Anspruch begründenden Tatsachen sowie der Schuldnereigenschaft des Hotels Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel verjähren jedoch unabhängig von der Kenntnis / grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden spätestens in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen finden keine Anwendung auf Ansprüche des Kunden aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen  oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Hinsichtlich dieser Ansprüche bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen.

 

§ 8 Kein Widerrufsrecht als Verbraucher

Auch wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Buchung zu einem Zweck vornimmt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch bei einer direkten Buchung im Wege des Fernabsatzes kein Widerrufsrecht zu (§ 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 246 a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB). Der Kunde kann also den mit uns geschlossenen Beherbergungsvertrag, den er zum Beispiel über das Internet gebucht hat, nicht widerrufen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohn-/ Geschäftssitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, ist der Geschäftssitz des Hotels Gerichtsstand. Das Hotel ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor dem Gericht seines Wohn-/ Geschäftssitzes zu verklagen.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
  3. Die Hausordnung des jeweiligen Hotels gilt als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.